AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-, Herstellungs-, Reparatur-, Ankaufs-, Zahlungs- und sonstiger Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle unsere Verkäufe und Aufträge, auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Waren und Dienstleistungen oder Auftragserteilung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam; dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie Nebenabreden und Zusagen mit bzw. von Beauftragten, Reisenden oder sonstigen Angestellten

2. Angebote und Preise

2.1 Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Auftrag wird erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung wirksam.

2.2 Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Lager zuzüglich der Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung. Allen Preisen ist die am Liefertage gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Bei Lieferungen ins Ausland gehen eventuelle Zölle zu Lasten des Käufers. Bei Kleinaufträgen unter 25,- EUR Warenwert sind wir berechtigt, einen Mindermengenaufschlag von 5,- EUR zu erheben. Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag: Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

2.3 Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten,die sich preisändernd auf das verkaufte Material, den Transport, die Lieferung oder Leistung auswirken, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

3. Versand und Gefahrtragung

3.1 Der Versand erfolgt wahlweise von unserem Sitz oder ab Werk des Herstellers auf Rechnung und Gefahr des Käufers auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist. Im Falle der Rücksendung hat der Käufer die gleiche Versendungsform zu wählen, wie diese bei der Zustellung gewählt worden war. Der Käufer hat in diesem Fall für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.

3.2 Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher, recyclingfähiger Verpackung, die auf Wunsch des Empfängers bei freier Anlieferung an uns auch zurückgenommen wird. Wir wählen das uns geeignet erscheinende Transportmittel mit der Sorgfalt aus, die wir in eigenen Angelegenheiten wahrnehmen. Eilversand erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers.

3.3 Wir versichern alle unsere Lieferungen auf Wunsch des Auftraggebers gegen einen angemessenen Aufschlag, welcher dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Ein Anspruch des Käufers auf eine Versicherungsleistung besteht nur dann, wenn eine Transportversicherung in Auftrag gegeben wurde und der Schaden dem zuständigen Postamt oder dem Frachtführer, z.B. der Deutschen Bundesbahn oder einem beauftragten Transportunternehmen, unverzüglich gemeldet wurde.

4. Ausführung der Lieferung

4.1 Wir sind um schnellste Lieferung bemüht. Lieferfristen werden grundsätzlich eingehalten, es sei denn, die vertragsgemäß, rechtzeitige Lieferung wird uns wegen unvorhersehbarer, unverschuldeter Hindernisse unzumutbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn Lieferungen unserer in -und ausländischen Vorlieferanten ausbleiben, ohne dass wir diesen Umstand zu vertreten hätten, ferner bei sonstigen Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Sie entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

4.2 Wir sind berechtigt, auf allen von uns gelieferten Artikeln einen branchenüblichen Hinweis auf unsere Firma anzubringen, sei es in Form von Schildern oder Aufklebern, sei es durch Gravierung, Ätzung, Aufdruck oder dergleichen.

4.3 Wir sind berechtigt, die uns vom Auftraggeber überlassenen Stücke an von uns beauftragte dritte Personen, Werkstätten oder Firmen weiterzureichen.

4.4 Die uns vom Auftraggeber überlassenen Stücke werden nach der Fertigstellung nur an den Auftraggeber oder an die Person, die im Besitz des Abholscheins ist, herausgegeben.
Zur Prüfung der Empfangsberechtigung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung hat frei Zahlstelle Weimar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten werden dem Käufer berechnet. Lastschriften gelten erst mit Wertstellung als Zahlung. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

5.2 Wir sind berechtigt, bei Zielüberschreitungen Fälligkeitszins in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.

5.3 Auftragsarbeiten sind innerhalb von 10 Tagen nach bekannt werden der Fertigstellung abzuholen. Nach Verstreichen eines Zeitraumes von 6 Monaten sind wir berechtigt, die Gegenstände ggf. einzuschmelzen oder zu veräußern

6. Auswahlsendungen

6.1 Dem Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl überlassene Waren gelten als käuflich fest übernommen, wenn und soweit wir sie nicht innerhalb der in den Begleitpapieren angegebenen oder vereinbarten Frist zurückerhalten. Mit der Übergabe der Auswahlware an den Empfänger bzw. bei Versendung an den Beförderer geht alle Gefahr, insbesondere die des unverschuldeten Unterganges und Abhandenkommens, auf den Empfänger über.

6.2 Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Empfänger unsere Auswahlwaren Dritten nicht in Kommission oder zur Auswahl überlassen.

6.3 Die Auswahlsendungen sind vom Empfänger zu unseren Gunsten ausreichend gegen alle Risiken wie Feuer, Bruch, Wasserschaden sowie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung und Beraubung zu versichern und gemäß den Versicherungsbedingungen des betroffenen Versicherungsunternehmens aufzubewahren. Dies gilt auch dann, wenn Auswahlwaren vom Empfänger als Ausstellungsstücke eingesetzt oder in Reiselager aufgenommen, Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben oder außerhalb der Geschäftszeit nicht im Tresor aufbewahrt werden. In allen diesen Fällen hat der Empfänger rechtzeitig für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Differenzen aufgrund einer möglichen Unterversicherung gehen zu Lasten des Empfängers. Im Schadenfall entstehende Versicherungsansprüche tritt der Empfänger im voraus sicherungshalber unwiderruflich an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

6.4 Der Empfänger von Auswahlen ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Auswahl daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig ist und die Auswahlstücke frei von äußeren Mängeln sind. Reklamationen sind unserer Geschäftsleitung unverzüglich nach Feststellung von Beanstandungen schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Erreicht uns eine solche Anzeige nicht, So haftet der Empfänger der Auswahl für evtl. Fehlmengen und für alle Aufwendungen, die uns daraus erwachsen, dass wir mangelhafte Stücke wieder verkaufsfähig machen müssen. Können mangelhafte zurückgegebene Auswahlstücke nicht mehr verkaufsfähig gemacht werden, weil die entsprechenden Aufwendungen den Wert des Stückes übersteigen, sind wir berechtigt, den Empfänger der Auswahl auf Schadensersatz einschließlich des uns entgangenen Gewinns in Anspruch zu nehmen.

6.5 Bei Rücksendungen von Auswahlwaren trägt der Empfänger die Gefahr des unverschuldeten Untergangs und der unverschuldeten Beschädigung.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt) .

7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung von uns gelieferter Waren liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

7.3 Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, verpflichtet sich jedoch, die von uns gelieferten Waren an seinen Abnehmer seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Der Käufer tritt uns darüber hinaus bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Waren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

7.5 Werden die von uns gelieferten Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung der Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der von uns gelieferten Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7.6 Der Käufer besitzt die Vorbehaltsware bis zu ihrer restlosen Bezahlung nur als Verwahrer für uns. Sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Sinne der Ziff. 7.2 bis 7.5 sind vom Käufer ausreichend gegen Diebstahl, Beraubung, Wasser- und Sturmschäden jeder Art sowie gegen Feuer zu versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt hierdurch an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Soweit der Kunde gelegentlich oder ständig Auswahlen zur Ansicht bezieht, sind diese in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen (siehe auch Ziffer 6.1 bis 6.5). Alle unsere Waren sind soweit wie möglich durch gesonderte Lagerung oder in geeigneter Weise zu kennzeichnen; die Etiketten sind bis zum Weiterverkauf an der Ware zu belassen. Zugriffe oder Pfändungen seitens Dritter sind uns unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls usw.) unverzüglich anzuzeigen.

7.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7.8 Zeichnungen und Skizzen bleiben unser Eigentum. Verfvielfältigungen auch von Software und sonstigen geistigen Gütern darf nur mit unserem schriftlichen Einverständnis erfolgen, auch wenn in den Entwurf Vorstellungen und Ideen des Auftraggebers mit eingeflossen sind.

8. Gewährleistung

8.1 Bei begründeten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im übrigen nach unserer Wahl die Ware nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (wir sind zu drei Nachbesserungsversuchen berechtigt) oder Ersatzlieferung kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
8.2 Die Verpflichtung zur Beseitigung eines Mangels oder zur Ersatzlieferung setzt voraus, dass der Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Unsere Gewährleistungsverpflichtungen erlöschen, falls die von uns gelieferten Waren unsachgemäß behandelt werden. Auf die Richtlinien in evtl. mitgelieferten Gebrauchsanleitungen ist unbedingt zu achten. Jede Gewährleistung durch uns erlischt ferner, falls Reparaturen oder sonstige Eingriffe vom Käufer oder Dritten ohne unsere ausdrückliche Einwilligung vorgenommen werden.

8.3 Fehlen den von uns gelieferten Waren vertraglich zugesicherte Eigenschaften, bestimmt sich das
Recht des Kunden auf Schadenersatz nach Ziff. 9.1 dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

8.4 Keine Gewährleistungsansprüche entstehen für Schäden, die an Waren durch die Benutzung unserer Waren entstehen.

8.5 Wir haften nicht für Schäden oder Verschlechterungen insoweit diese auf dem Zustand bzw. Mängeln des vom Kunden übergebenen Schmucks oder sonstigen Materials beruhen, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den wir zu vertreten haben.

Typische Mängel an eingereichten Schmuckstücken sind insbesondere:
unsachgemäße Vorreparaturen
nicht sichtbare Risse oder Beschädigungen an eingefassten Edelsteinen
Verklebungen die zu Verfärbungen des Edelsteins führen.

8.6 In Hinblick auf alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir nicht für einfache Fahrlässigkeit, sofern wir keine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben und eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht betroffen ist. Bei einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, haften wir der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schäden, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist ebenfalls im vorgenannten Umfang begrenzt. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.7 Bitte beachten Sie, dass wir den Verlust oder Beschädigung von zur Reparatur, Bearbeitung, Anfertigung oder Schätzung eingereichter Schmuckstücke oder (Edel-)Steine nur bis zu einem Betrag von 5.000,00 € versichert ist. Selbstverständlich können wir bei unserer Versicherung auf Ihre Kosten eine gesonderte Einzelversicherung abschließen. Soweit dies gewünscht ist, ist hier eine Individualvereinbarung möglich.

8.8. Keine Gewährleistungsansprüche entstehen für materielle, so wie immaterielle Schäden bei Verlust durch Raub, Diebstahl oder höhere Gewalt.

9. Schadenersatzansprüche des Käufers

9.1 Soweit wir bestimmte Eigenschaften der von uns gelieferten Waren vertraglich zusichern, haften wir lediglich für das Risiko eines Mangelschadens. Für eventuelle Mangelfolgeschäden wird grundsätzlich nicht gehaftet, es sei denn, dass sich unsere Zusicherung ausdrücklich und schriftlich auf den Schutz vor Mangelfolgeschäden erstreckt hat.

9.2 Im übrigen setzen etwaige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns voraus, dass ein Schaden infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder bei Vertragsabschluss im Falle etwaiger Beratungen, und bei etwaigen unerlaubten Handlungen unserer Verrichtungsgehilfen. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden begrenzt. Anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind – gleich aus welchem Rechtsgrund -ausgeschlossen.

9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht:
Bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Bei nur fahrlässiger Verletzung einer solchen Pflicht ist unsere Ersatzpflicht aber auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Waren verschuldensunabhängig für Tod, Körper- und Gesundheitsschäden oder Schäden an überwiegend privat genutzten Sachen zwingend haften.

9.4 Sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren gemäß den gesetzlichen Regelungen.

9.5 Schutz vor materiellem Verlust des Auftraggebers bei Verlust durch Einbruch, Diebstahl, Raub und höherer Gewalt in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers oder von ihm beauftragten Werkstätten oder sonstiger Firmen können auf Wunsch des Auftraggebers gesondert versichert werden. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10. Ankauf

10.1 Zusendung
Zusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss das Begleitschreiben und eine Kopie des Personalausweises beigefügt sein, das vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben ist. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücke werden durch uns, folgend AN (Auftragnehmer) nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.

10.2 Preisangebot
Nach Begutachtung der zugesandten Gegenstände unterbreiten wir dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder per Fax ein entsprechendes Angebot. Grundlage dieses Angebotes ist der Ankaufkurs des AN am Tag des Eingangs. Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet. Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, wird der Gegenstand an die vom Verkäufer genannte Anschrift kostenpflichtig zurückgesandt. Es besteht grundsätzlich keine Ankaufsverpflichtung.

10.3 Bewertung
Damit der AN eine schnelle Bearbeitung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände gewährleisten kann, gestattet der Verkäufer im Vorfeld die Bewertung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände. Der AN ist nicht verpflichtet sich vorher mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, soweit abzusehen ist, dass die Gegenstände zwecks Ermittlung des reinen Gold, Silber bzw. Edelmetallwertes bei der Bewertung teilweise oder vollständig zerstört werden könnten. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung des Gegenstandes begründet keinen Anspruch auf das Zustande kommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Bewertung und Wertermittlung notwendig ist. Sollte es vorkommen, dass sich unedle Metalle oder Fälschungen bei den übersandten Gegenständen befinden, kann der AN eine Bearbeitungsgebühr zzgl. Versandkosten vom Verkäufer verlangen. Der Betrag wird mit dem Ankaufpreis der angekauften Materialien verrechnet oder der Verkäufer hat den Betrag für die Rückführung zu überweisen wenn keine Verrechnung möglich ist.

10.4 Ankauf und Kaufpreiszahlung
Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Annahme des Verkäufers und einer unterschriebenen Erklärung, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung.

10.5 RC (Reverse Charge)
Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen. Für sämtliche Edelmetallsorten (Gold, Silber, Platin, etc.) gilt RC (Reverse Charge) als vereinbart.

10.6 Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zum Ankauf angebotenen Gegenstände auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an das Versandunternehmen (oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Firma) übergeben worden sind.

10.7 Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf AN über.

11. Schlußbestimmungen

11.1 Der Käufer kann mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen unsere Forderungen aufrechnen oder wegen eines unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Zurückbehaltungsrechte das Zurückbehaltungsrecht ausüben. Im übrigen sind Aufrechnung und die Ausübung von Zurückhaltungsrechten nicht zulässig.

11.2 Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz. Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist bei allen etwaigen Streitigkeiten der Gerichtsstand Aschersleben, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden auch an dem für seinen allgemeinen Gerichtsstand zuständigen Gericht zu verklagen.

11.3 Die Abtretung von Rechten des Käufers bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

11.4 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11.5 Die Beziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Rechtsverhältnissen mit ausländischen Käufern. Die Geltung des UN-Kaufrechtsübereinkommens wird ausgeschlossen.

11.6 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen vorstehender Allgemeiner Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Wir verpflichten uns für diesen Fall, die unwirksame Klausel gem. § 315 BGB unter Beachtung der wirtschaftlichen Billigkeit anzupassen.