{"id":1215,"date":"2018-02-08T12:47:37","date_gmt":"2018-02-08T10:47:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tagsucht.de\/?page_id=1215"},"modified":"2022-08-09T10:26:52","modified_gmt":"2022-08-09T08:26:52","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tagsucht.de\/?page_id=1215","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-, Herstellungs-, Reparatur-, Ankaufs-, Zahlungs- und sonstiger Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Nachstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung auf alle unsere Verk\u00e4ufe und Auftr\u00e4ge, auch aus zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen. Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit widersprochen. Sp\u00e4testens mit Entgegennahme unserer Waren und Dienstleistungen oder Auftragserteilung gelten diese Gesch\u00e4ftsbedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung wirksam; dies gilt insbesondere f\u00fcr m\u00fcndliche oder telefonische Vereinbarungen sowie Nebenabreden und Zusagen mit bzw. von Beauftragten, Reisenden oder sonstigen Angestellten<\/p>\n<p><strong>2. Angebote und Preise<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Auftrag wird erst mit schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Auslieferung wirksam.<\/p>\n<p>2.2 Die Preise verstehen sich grunds\u00e4tzlich ab unserem Lager zuz\u00fcglich der Kosten f\u00fcr Verpackung, Fracht und Versicherung. Allen Preisen ist die am Liefertage g\u00fcltige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Bei Lieferungen ins Ausland gehen eventuelle Z\u00f6lle zu Lasten des K\u00e4ufers. Bei Kleinauftr\u00e4gen unter 25,- EUR Warenwert sind wir berechtigt, einen Mindermengenaufschlag von 5,- EUR zu erheben. Die von uns angegebenen Preise gelten nur f\u00fcr den einzelnen Auftrag: Nachbestellungen gelten als neue Auftr\u00e4ge.<\/p>\n<p>2.3 Sollten bis zur Ausf\u00fchrung des Auftrages Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerh\u00f6hungen eintreten,die sich preis\u00e4ndernd auf das verkaufte Material, den Transport, die Lieferung oder Leistung auswirken, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.<\/p>\n<p><strong>3. Versand und Gefahrtragung<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Der Versand erfolgt wahlweise von unserem Sitz oder ab Werk des Herstellers auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers auch im Falle einer etwaigen R\u00fccksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Im Falle der R\u00fccksendung hat der K\u00e4ufer die gleiche Versendungsform zu w\u00e4hlen, wie diese bei der Zustellung gew\u00e4hlt worden war. Der K\u00e4ufer hat in diesem Fall f\u00fcr eine ausreichende Versicherung zu sorgen.<\/p>\n<p>3.2 Die Lieferung erfolgt in handels\u00fcblicher, recyclingf\u00e4higer Verpackung, die auf Wunsch des Empf\u00e4ngers bei freier Anlieferung an uns auch zur\u00fcckgenommen wird. Wir w\u00e4hlen das uns geeignet erscheinende Transportmittel mit der Sorgfalt aus, die wir in eigenen Angelegenheiten wahrnehmen. Eilversand erfolgt nur auf ausdr\u00fcckliches Verlangen des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>3.3 Wir versichern alle unsere Lieferungen auf Wunsch des Auftraggebers gegen einen angemessenen Aufschlag, welcher dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellt wird. Ein Anspruch des K\u00e4ufers auf eine Versicherungsleistung besteht nur dann, wenn eine Transportversicherung in Auftrag gegeben wurde und der Schaden dem zust\u00e4ndigen Postamt oder dem Frachtf\u00fchrer, z.B. der Deutschen Bundesbahn oder einem beauftragten Transportunternehmen, unverz\u00fcglich gemeldet wurde.<\/p>\n<p><strong>4. Ausf\u00fchrung der Lieferung<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Wir sind um schnellste Lieferung bem\u00fcht. Lieferfristen werden grunds\u00e4tzlich eingehalten, es sei denn, die vertragsgem\u00e4\u00df, rechtzeitige Lieferung wird uns wegen unvorhersehbarer, unverschuldeter Hindernisse unzumutbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn Lieferungen unserer in -und ausl\u00e4ndischen Vorlieferanten ausbleiben, ohne dass wir diesen Umstand zu vertreten h\u00e4tten, ferner bei sonstigen Umst\u00e4nden, die au\u00dferhalb unserer Kontrolle liegen. Sie entbinden uns f\u00fcr die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>4.2 Wir sind berechtigt, auf allen von uns gelieferten Artikeln einen branchen\u00fcblichen Hinweis auf unsere Firma anzubringen, sei es in Form von Schildern oder Aufklebern, sei es durch Gravierung, \u00c4tzung, Aufdruck oder dergleichen.<\/p>\n<p>4.3 Wir sind berechtigt, die uns vom Auftraggeber \u00fcberlassenen St\u00fccke an von uns beauftragte dritte Personen, Werkst\u00e4tten oder Firmen weiterzureichen.<\/p>\n<p>4.4 Die uns vom Auftraggeber \u00fcberlassenen St\u00fccke werden nach der Fertigstellung nur an den Auftraggeber oder an die Person, die im Besitz des Abholscheins ist, herausgegeben.<br \/>\nZur Pr\u00fcfung der Empfangsberechtigung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>5. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Die Zahlung hat frei Zahlstelle Weimar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten werden dem K\u00e4ufer berechnet. Lastschriften gelten erst mit Wertstellung als Zahlung. M\u00e4ngelr\u00fcgen berechtigen den K\u00e4ufer nicht zur Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung.<\/p>\n<p>5.2 Wir sind berechtigt, bei Ziel\u00fcberschreitungen F\u00e4lligkeitszins in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.<\/p>\n<p>5.3 Auftragsarbeiten sind innerhalb von 10 Tagen nach bekannt werden der Fertigstellung abzuholen. Nach Verstreichen eines Zeitraumes von 6 Monaten sind wir berechtigt, die Gegenst\u00e4nde ggf. einzuschmelzen oder zu ver\u00e4u\u00dfern<\/p>\n<p><strong>6. Auswahlsendungen<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Dem Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl \u00fcberlassene Waren gelten als k\u00e4uflich fest \u00fcbernommen, wenn und soweit wir sie nicht innerhalb der in den Begleitpapieren angegebenen oder vereinbarten Frist zur\u00fcckerhalten. Mit der \u00dcbergabe der Auswahlware an den Empf\u00e4nger bzw. bei Versendung an den Bef\u00f6rderer geht alle Gefahr, insbesondere die des unverschuldeten Unterganges und Abhandenkommens, auf den Empf\u00e4nger \u00fcber.<\/p>\n<p>6.2 Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Empf\u00e4nger unsere Auswahlwaren Dritten nicht in Kommission oder zur Auswahl \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>6.3 Die Auswahlsendungen sind vom Empf\u00e4nger zu unseren Gunsten ausreichend gegen alle Risiken wie Feuer, Bruch, Wasserschaden sowie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung und Beraubung zu versichern und gem\u00e4\u00df den Versicherungsbedingungen des betroffenen Versicherungsunternehmens aufzubewahren. Dies gilt auch dann, wenn Auswahlwaren vom Empf\u00e4nger als Ausstellungsst\u00fccke eingesetzt oder in Reiselager aufgenommen, Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben oder au\u00dferhalb der Gesch\u00e4ftszeit nicht im Tresor aufbewahrt werden. In allen diesen F\u00e4llen hat der Empf\u00e4nger rechtzeitig f\u00fcr einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Differenzen aufgrund einer m\u00f6glichen Unterversicherung gehen zu Lasten des Empf\u00e4ngers. Im Schadenfall entstehende Versicherungsanspr\u00fcche tritt der Empf\u00e4nger im voraus sicherungshalber unwiderruflich an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.<\/p>\n<p>6.4 Der Empf\u00e4nger von Auswahlen ist verpflichtet, unverz\u00fcglich nach Erhalt die Auswahl daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie vollst\u00e4ndig ist und die Auswahlst\u00fccke frei von \u00e4u\u00dferen M\u00e4ngeln sind. Reklamationen sind unserer Gesch\u00e4ftsleitung unverz\u00fcglich nach Feststellung von Beanstandungen schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Erreicht uns eine solche Anzeige nicht, So haftet der Empf\u00e4nger der Auswahl f\u00fcr evtl. Fehlmengen und f\u00fcr alle Aufwendungen, die uns daraus erwachsen, dass wir mangelhafte St\u00fccke wieder verkaufsf\u00e4hig machen m\u00fcssen. K\u00f6nnen mangelhafte zur\u00fcckgegebene Auswahlst\u00fccke nicht mehr verkaufsf\u00e4hig gemacht werden, weil die entsprechenden Aufwendungen den Wert des St\u00fcckes \u00fcbersteigen, sind wir berechtigt, den Empf\u00e4nger der Auswahl auf Schadensersatz einschlie\u00dflich des uns entgangenen Gewinns in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>6.5 Bei R\u00fccksendungen von Auswahlwaren tr\u00e4gt der Empf\u00e4nger die Gefahr des unverschuldeten Untergangs und der unverschuldeten Besch\u00e4digung.<\/p>\n<p><strong>7. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt) .<\/p>\n<p>7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zur\u00fcckzunehmen; der K\u00e4ufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zur\u00fccknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir h\u00e4tten dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. In der Pf\u00e4ndung von uns gelieferter Waren liegt stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>7.3 Der K\u00e4ufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen, verpflichtet sich jedoch, die von uns gelieferten Waren an seinen Abnehmer seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuver\u00e4u\u00dfern. Der K\u00e4ufer tritt uns dar\u00fcber hinaus bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich MwSt) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der K\u00e4ufer auch nach deren Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Waren durch den K\u00e4ufer wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00fcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>7.5 Werden die von uns gelieferten Waren mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verbindung der Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder die Vermischung in der Weise, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer uns anteilig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der K\u00e4ufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum f\u00fcr uns. Der K\u00e4ufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der von uns gelieferten Waren mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/p>\n<p>7.6 Der K\u00e4ufer besitzt die Vorbehaltsware bis zu ihrer restlosen Bezahlung nur als Verwahrer f\u00fcr uns. S\u00e4mtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Sinne der Ziff. 7.2 bis 7.5 sind vom K\u00e4ufer ausreichend gegen Diebstahl, Beraubung, Wasser- und Sturmsch\u00e4den jeder Art sowie gegen Feuer zu versichern. Der K\u00e4ufer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsanspr\u00fcche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt hierdurch an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Soweit der Kunde gelegentlich oder st\u00e4ndig Auswahlen zur Ansicht bezieht, sind diese in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen (siehe auch Ziffer 6.1 bis 6.5). Alle unsere Waren sind soweit wie m\u00f6glich durch gesonderte Lagerung oder in geeigneter Weise zu kennzeichnen; die Etiketten sind bis zum Weiterverkauf an der Ware zu belassen. Zugriffe oder Pf\u00e4ndungen seitens Dritter sind uns unter \u00dcberlassung der f\u00fcr eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pf\u00e4ndungsprotokolls usw.) unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n<p>7.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>7.8 Zeichnungen und Skizzen bleiben unser Eigentum. Verfvielf\u00e4ltigungen auch von Software und sonstigen geistigen G\u00fctern darf nur mit unserem schriftlichen Einverst\u00e4ndnis erfolgen, auch wenn in den Entwurf Vorstellungen und Ideen des Auftraggebers mit eingeflossen sind.<\/p>\n<p><strong>8. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Bei begr\u00fcndeten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im \u00fcbrigen nach unserer Wahl die Ware nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (wir sind zu drei Nachbesserungsversuchen berechtigt) oder Ersatzlieferung kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises verlangen.<br \/>\n8.2 Die Verpflichtung zur Beseitigung eines Mangels oder zur Ersatzlieferung setzt voraus, dass der K\u00e4ufer den vollst\u00e4ndigen Kaufpreis bezahlt hat. Unsere Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen erl\u00f6schen, falls die von uns gelieferten Waren unsachgem\u00e4\u00df behandelt werden. Auf die Richtlinien in evtl. mitgelieferten Gebrauchsanleitungen ist unbedingt zu achten. Jede Gew\u00e4hrleistung durch uns erlischt ferner, falls Reparaturen oder sonstige Eingriffe vom K\u00e4ufer oder Dritten ohne unsere ausdr\u00fcckliche Einwilligung vorgenommen werden.<\/p>\n<p>8.3 Fehlen den von uns gelieferten Waren vertraglich zugesicherte Eigenschaften, bestimmt sich das<br \/>\nRecht des Kunden auf Schadenersatz nach Ziff. 9.1 dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.<\/p>\n<p>8.4 Keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche entstehen f\u00fcr Sch\u00e4den, die an Waren durch die Benutzung unserer Waren entstehen.<\/p>\n<p>8.5 Wir haften nicht f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verschlechterungen insoweit diese auf dem Zustand bzw. M\u00e4ngeln des vom Kunden \u00fcbergebenen Schmucks oder sonstigen Materials beruhen, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den wir zu vertreten haben.<\/p>\n<p>Typische M\u00e4ngel an eingereichten Schmuckst\u00fccken sind insbesondere:<br \/>\nunsachgem\u00e4\u00dfe Vorreparaturen<br \/>\nnicht sichtbare Risse oder Besch\u00e4digungen an eingefassten Edelsteinen<br \/>\nVerklebungen die zu Verf\u00e4rbungen des Edelsteins f\u00fchren.<\/p>\n<p>8.6 In Hinblick auf alle Anspr\u00fcche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir nicht f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit, sofern wir keine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben und eine Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit nicht betroffen ist. Bei einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aufgrund einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit, haften wir der H\u00f6he nach beschr\u00e4nkt auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Sch\u00e4den, soweit nicht Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit betroffen sind. Die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen ist ebenfalls im vorgenannten Umfang begrenzt. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.7 Bitte beachten Sie, dass wir den Verlust oder Besch\u00e4digung von zur Reparatur, Bearbeitung, Anfertigung oder Sch\u00e4tzung eingereichter Schmuckst\u00fccke oder (Edel-)Steine nur bis zu einem Betrag von 5.000,00 \u20ac versichert ist. Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen wir bei unserer Versicherung auf Ihre Kosten eine gesonderte Einzelversicherung abschlie\u00dfen. Soweit dies gew\u00fcnscht ist, ist hier eine Individualvereinbarung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>8.8. Keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche entstehen f\u00fcr materielle, so wie immaterielle Sch\u00e4den bei Verlust durch Raub, Diebstahl oder h\u00f6here Gewalt.<\/p>\n<p><strong>9. Schadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Soweit wir bestimmte Eigenschaften der von uns gelieferten Waren vertraglich zusichern, haften wir lediglich f\u00fcr das Risiko eines Mangelschadens. F\u00fcr eventuelle Mangelfolgesch\u00e4den wird grunds\u00e4tzlich nicht gehaftet, es sei denn, dass sich unsere Zusicherung ausdr\u00fccklich und schriftlich auf den Schutz vor Mangelfolgesch\u00e4den erstreckt hat.<\/p>\n<p>9.2 Im \u00fcbrigen setzen etwaige Schadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen uns voraus, dass ein Schaden infolge Vorsatzes oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit durch uns oder einen unserer Erf\u00fcllungsgehilfen herbeigef\u00fchrt worden ist. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder bei Vertragsabschluss im Falle etwaiger Beratungen, und bei etwaigen unerlaubten Handlungen unserer Verrichtungsgehilfen. Ist ein Schaden grob fahrl\u00e4ssig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden begrenzt. Anderweitige Schadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen uns, unsere Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund -ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9.3 Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -begrenzungen gelten nicht:<br \/>\nBei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Bei nur fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer solchen Pflicht ist unsere Ersatzpflicht aber auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>Soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Waren verschuldensunabh\u00e4ngig f\u00fcr Tod, K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder Sch\u00e4den an \u00fcberwiegend privat genutzten Sachen zwingend haften.<\/p>\n<p>9.4 S\u00e4mtliche Schadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers mit Ausnahme von Anspr\u00fcchen aus unerlaubter Handlung und Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>9.5 Schutz vor materiellem Verlust des Auftraggebers bei Verlust durch Einbruch, Diebstahl, Raub und h\u00f6herer Gewalt in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Auftragnehmers oder von ihm beauftragten Werkst\u00e4tten oder sonstiger Firmen k\u00f6nnen auf Wunsch des Auftraggebers gesondert versichert werden. Die Kosten hierf\u00fcr gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p><strong>10. Ankauf<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Zusendung<br \/>\nZusendungen von Edelmetallen, M\u00fcnzen, Schmuck und anderen Wertgegenst\u00e4nden geschehen ausschlie\u00dflich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss das Begleitschreiben und eine Kopie des Personalausweises beigef\u00fcgt sein, das vom Verk\u00e4ufer ausgef\u00fcllt und unterschrieben ist. Die durch Zusendung und pers\u00f6nlich vorgelegten St\u00fccke werden durch uns, folgend AN (Auftragnehmer) nach bestem Wissen und Gewissen \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>10.2 Preisangebot<br \/>\nNach Begutachtung der zugesandten Gegenst\u00e4nde unterbreiten wir dem Verk\u00e4ufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder per Fax ein entsprechendes Angebot. Grundlage dieses Angebotes ist der Ankaufkurs des AN am Tag des Eingangs. Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet. Sollte keine Angebotsabgabe m\u00f6glich sein, wird der Gegenstand an die vom Verk\u00e4ufer genannte Anschrift kostenpflichtig zur\u00fcckgesandt. Es besteht grunds\u00e4tzlich keine Ankaufsverpflichtung.<\/p>\n<p>10.3 Bewertung<br \/>\nDamit der AN eine schnelle Bearbeitung der \u00fcbersandten oder vorgelegten Gegenst\u00e4nde gew\u00e4hrleisten kann, gestattet der Verk\u00e4ufer im Vorfeld die Bewertung der \u00fcbersandten oder vorgelegten Gegenst\u00e4nde. Der AN ist nicht verpflichtet sich vorher mit dem Verk\u00e4ufer in Verbindung zu setzen, soweit abzusehen ist, dass die Gegenst\u00e4nde zwecks Ermittlung des reinen Gold, Silber bzw. Edelmetallwertes bei der Bewertung teilweise oder vollst\u00e4ndig zerst\u00f6rt werden k\u00f6nnten. Eine teilweise oder vollst\u00e4ndige Zerst\u00f6rung des Gegenstandes begr\u00fcndet keinen Anspruch auf das Zustande kommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Bewertung und Wertermittlung notwendig ist. Sollte es vorkommen, dass sich unedle Metalle oder F\u00e4lschungen bei den \u00fcbersandten Gegenst\u00e4nden befinden, kann der AN eine Bearbeitungsgeb\u00fchr zzgl. Versandkosten vom Verk\u00e4ufer verlangen. Der Betrag wird mit dem Ankaufpreis der angekauften Materialien verrechnet oder der Verk\u00e4ufer hat den Betrag f\u00fcr die R\u00fcckf\u00fchrung zu \u00fcberweisen wenn keine Verrechnung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>10.4 Ankauf und Kaufpreiszahlung<br \/>\nDas Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Annahme des Verk\u00e4ufers und einer unterschriebenen Erkl\u00e4rung, dass alle Gegenst\u00e4nde ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschr\u00e4nktes Eigentum handelt, \u00fcber das der Verk\u00e4ufer volle Verf\u00fcgungsberechtigung hat und die Gegenst\u00e4nde nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverz\u00fcglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbest\u00e4tigung genannte Person durch Bank\u00fcberweisung ausgezahlt. Eine pers\u00f6nliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenst\u00e4nde erm\u00f6glicht auch eine Barzahlung.<\/p>\n<p>10.5 RC (Reverse Charge)<br \/>\nHandelt es sich bei dem Verk\u00e4ufer um einen Unternehmer gem\u00e4\u00df \u00a7 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages f\u00fchren. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverz\u00fcglich nach Eingang vorgenommen. F\u00fcr s\u00e4mtliche Edelmetallsorten (Gold, Silber, Platin, etc.) gilt RC (Reverse Charge) als vereinbart.<\/p>\n<p>10.6 R\u00fccksendung<br \/>\nBei der ordnungsgem\u00e4\u00dfen R\u00fccksendung geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der zum Ankauf angebotenen Gegenst\u00e4nde auf den Verk\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Gegenst\u00e4nde an das Versandunternehmen (oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Firma) \u00fcbergeben worden sind.<\/p>\n<p>10.7 Eigentums\u00fcbertragung<br \/>\nDas Eigentum der angekauften Gegenst\u00e4nde geht mit Zahlung des Kaufpreises auf AN \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>11. Schlu\u00dfbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Der K\u00e4ufer kann mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung gegen unsere Forderungen aufrechnen oder wegen eines unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Zur\u00fcckbehaltungsrechte das Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben. Im \u00fcbrigen sind Aufrechnung und die Aus\u00fcbung von Zur\u00fcckhaltungsrechten nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>11.2 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr beide Vertragsteile ist unser Firmensitz. Sofern der K\u00e4ufer Vollkaufmann ist, ist bei allen etwaigen Streitigkeiten der Gerichtsstand Aschersleben, auch f\u00fcr Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden auch an dem f\u00fcr seinen allgemeinen Gerichtsstand zust\u00e4ndigen Gericht zu verklagen.<\/p>\n<p>11.3 Die Abtretung von Rechten des K\u00e4ufers bedarf unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung.<\/p>\n<p>11.4 Wir sind berechtigt, die bez\u00fcglich der Gesch\u00e4ftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten \u00fcber den K\u00e4ufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.<\/p>\n<p>11.5 Die Beziehungen zwischen dem K\u00e4ufer und uns unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Rechtsverh\u00e4ltnissen mit ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufern. Die Geltung des UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommens wird ausgeschlossen.<\/p>\n<p>11.6 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen vorstehender Allgemeiner Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Wir verpflichten uns f\u00fcr diesen Fall, die unwirksame Klausel gem. \u00a7 315 BGB unter Beachtung der wirtschaftlichen Billigkeit anzupassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-, Herstellungs-, Reparatur-, Ankaufs-, Zahlungs- und sonstiger Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. 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